Kündigung, Abfindung, Abmahnung und Zeugnis, im Arbeitsrecht können u.a. zu diesen Themen viele Rechtsfragen auftreten.
Mein Beratungsspektrum deckt im Arbeitsrecht alle arbeitgeber- und arbeitnehmerrelevanten Bereiche ab. Dies beginnt bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und reicht bis zur ordnungsgemäßen Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses, z.B. in Form eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrages oder auch bei der prozessualen Vertretung im Kündigungsschutzverfahren.
Beachten Sie bei Erhalt einer Kündigung bitte unbedingt, dass Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage erheben müssen. Vereinbaren Sie daher bitte umgehend nach Erhalt eines Kündigungsschreibens einen Termin mit uns. Dann kann ich prüfen, ob ggf. eine Zurückweisung der Kündigung in Betracht kommt, welche unverzüglich erfolgen muss.
Vereinbaren Sie einen Termin mit mir und Sie erhalten kompetente und schnelle Antworten sowie Lösungsmöglichkeiten zu Ihrem speziellen Einzelfall.
Die Schwerpunkte:
Jacob Grimm