SCHWERPUNKT "SOZIALRECHT"

Sozialrechtliche Belange betreffen oft sehr persönliche Themen. Ob Existenzsicherung im Alter, Anerkennung einer Behinderung oder Arbeitslosigkeit, Menschen kommen mit existentiellen Nöten und sensiblen Fragen zu mir. Für diese nehme ich mir Zeit und gehe behutsam damit um.
Im Sozialrecht sieht sich regelmäßig der Bürger einer Sozialbehörde gegenüber.

Die regelmäßigen Gegner im Sozialrecht sind:

  • die gesetzliche Rentenversicherung, Knappschaften oder Versorgungswerke Fällen mit Bezug Altersrente, Erwerbsundfähigkeitsrente, Scheinselbstständigkeit, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • die gesetzliche Krankenversicherung bei Fällen betreffend Versicherungsbeiträge, Krankengeld, Heilbehandlungskosten,
  • die gesetzliche Unfallversicherung, Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen, Verletztenrente etc.
  • die gesetzliche Pflegeversicherung bei Fällen mit Bezug zu Pflegeleistungen
  • die Versorgungsämter im Schwerbehindertenrecht bei Fällen betreffend den Grad der Behinderung oder die Merkzeichen
  • die Sozialämter bei Fällen betreffend Fälle der Grundsicherung im Alter oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • die Jobcenter bei Fällen mit Bezug zu ALG I- oder ALG II- Bescheiden, Grundsicherung, Bürgergeld, Arbeitsförderung

Ich bin an Ihrer Seite für Sie tätig, wenn Ihnen Behörden zu Unrecht Leistungen verweigern, Anträge nicht zeitnah bearbeiten oder Sie zu Unrecht mit falschen oder zu hohen Beiträgen belasten.

Ich berate und vertrete Sie nach Wunsch bereits im Vorfeld Ihrer Antragstellung, im Widerspruchsverfahren, im sozialgerichtlichen Verfahren oder im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Die Schwerpunkte:

  • Krankengeld
  • Erwerbsminderungsrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Berufskrankheit
  • Arbeitsunfall
  • Pflegestufen
  • Grad der Behinderung
  • Pflegemittel und technische Hilfsmittel - Merkzeichen
  • Sperrzeit

 

Was aber helfen die edelsten Rechte dem,
der sie nicht handhaben kann?

Jacob Grimm

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